Mitgliederfragen
Fragen und Antworten rund um die Mitgliedschaft
Sektionswechsel
Ja. Für einen Wechsel der Sektionen ist ebenfalls eine Kündigung nötig. Der Sektionswechsel kann auch unter dem laufenden Kalenderjahr durchgeführt werden (bitte die Kündigungsfrist 30.09. auch hier beachten). Mit der Kündigungsbestätigung können Sie sich bei der neuen Sektion anmelden.
-> Aufnahmeformular Sektionswechsel
Unser Kontakt für die Mitgliederverwaltung
DAV-Biberach e.V.
Mitgliederverwaltung
Ehinger-Tor-Platz 3
88400 Biberach / Riss
Fax: +49 (0)7351 3207574 | ||||||||
Kündigung
Vornamen, Nachnamen und das Geburtsdatum aller Personen die kündigen möchten. Volljährige Kinder müssen die Kündigung selbstständig verfassen oder mitunterschreiben.
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